Güterrecht und Vermögensaufteilung in der Schweiz
Die verschiedenen Güterstände
Das Schweizer Familienrecht kennt drei Hauptgüterstände: die Errungenschaftsbeteiligung (Regelfall), die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Jeder Güterstand hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Vermögensaufteilung bei Scheidung oder Tod eines Partners.
Besonderheiten bei der Errungenschaftsbeteiligung
Bei der Errungenschaftsbeteiligung wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte (Errungenschaft) werden grundsätzlich hälftig geteilt, während das Eigengut beim jeweiligen Partner verbleibt.
Valorisierung und Wertsteigerungen
Ein wichtiger Aspekt ist die Valorisierung von Eigengut-Beiträgen an Errungenschaftsobjekte. Wenn beispielsweise Eigengut für den Kauf einer Immobilie eingesetzt wurde, die als Errungenschaft gilt, muss dieser Anteil bei der Aufteilung berücksichtigt werden.
Vorsorgliche Massnahmen
Bei komplexen Vermögensverhältnissen können vorsorgliche Massnahmen wie Ehevertrag oder Güterstandswechsel sinnvoll sein. Unsere Beratung hilft nicht nur bei der aktuellen Aufteilung, sondern auch bei der vorausschauenden Planung für die Zukunft.